Telagon Sichelputzer

Jura verkompliziert das Leben

Worauf mich unsere Juristin heute hingeweisen hat:

Auszug aus dem BGB
§963. Vereinigung von Bienenschwärmen.
Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.

§964. Vermischung von Bienenschwärmen.
1. Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. 2. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarm erlöschen.

Irgendwie beschähmt es mich, dass ich als fleissiges Bienchen nun einen ganz anderen Status in diesem Büro habe als früher in dem alten Territorialbereich.

Kategorien: Recht

1 Kommentar

  1. Erinnert mich irgendwie an sinnlose Gesetze, wie
    “Kein Schwein darf von seinem Besitzer den Namen “Napoleon” erhalten.-Frankreich”
    siehe Sinnlose-gesetze.de

    Die Amis sind aber nicht zu übertreffen:

    Aber sicher gab es mehr Gerichtsverfahren wegen Diebstahls der Bienenkönigin als Schweine namens Napoleon.

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