Jura verkompliziert das Leben
Worauf mich unsere Juristin heute hingeweisen hat:
Auszug aus dem BGB
§963. Vereinigung von Bienenschwärmen.
Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.§964. Vermischung von Bienenschwärmen.
1. Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. 2. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarm erlöschen.
Irgendwie beschähmt es mich, dass ich als fleissiges Bienchen nun einen ganz anderen Status in diesem Büro habe als früher in dem alten Territorialbereich.


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Mein Name ist Mike Schnoor und ich bin der Autor dieses Weblogs. In diesem Umfeld schweife ich textlich aus und präsentiere ich dem frivolen Internetuser alles, was das Herz begehrt. Die Themen meines Medienblogs handeln von Public Relations, Social Media, Marketing, Kommunikation, Weblogs, Microblogging und natürlich die gesamte Medienwelt. Jeder Leser ist gerne dazu eingeladen, seine eigene Meinung zu den von mir aufgegriffenen Themen in den Kommentaren zu teilen. Ich freue mich darauf! :)




















Erinnert mich irgendwie an sinnlose Gesetze, wie
“Kein Schwein darf von seinem Besitzer den Namen “Napoleon” erhalten.-Frankreich”
siehe Sinnlose-gesetze.de
Die Amis sind aber nicht zu übertreffen:
Aber sicher gab es mehr Gerichtsverfahren wegen Diebstahls der Bienenkönigin als Schweine namens Napoleon.