“eiPott” darf nicht weiter so heißen

Eine Viertelmillion Euro (250 000 €)  Ordnungsgeld oder aber bis zu zwei Jahre Haft drohen dem Odenwalder Familienunternehmen koziol bei Zuwiderhandlung gegen das Urteil im Rechtsstreit gegen den Unterhaltungselektronik-RiesenApple.

Der Grund?

Der Erbacher Haushalts- und Designerwarenhersteller erdreistete sich doch tatsächlich, einen Eierbecher, so nahe liegend und humorvoll es auch gemeint war, als „ei-Pott“ zu vermarkten – was Apple gar nicht so lustig fand.
Durch eine einstweilige Verfügung vom Hanseatischen Oberlandesgericht erwirkte sich dieses umstrittene Geschirrstück nun den vorläufigen Namen „Pott“ und die Aussicht auf ein Hauptsacheverfahren, in dem nun geklärt werden soll, ob die Streitfrage Apples überhaupt über eine rechtliche Grundlage verfügt und warum in aller Welt der Name „ei-Pott“ für einen Eierbecher so unüblich wäre.