Politik:

Grundrechte: Petition gegen die Zensursula-Gesetze

Die geplanten und womöglich sogar umgesetzten Netzsperren von Frau von der Leyen stellen uns alle vor eine gewaltige Herausforderung. Freiheitsrechte vs. Zensur? Bei der Petition “Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten” sollte und kann man bis zum 16. Juni 2009 noch mitmachen - ganz offiziell im ePetition-System des Deutschen Bundestages.

Text der Petition
Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die “Sperrlisten” weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Begründung
Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

Bis jetzt haben über 10.000 Personen die Petition mitgezeichnet. Solch einen Ansturm auf eine Petition in so kurzer Zeit habe ich bisher noch nicht aktiv erlebt. Ob diese Petition gegen die “Zensursula”-Maschinerie hilft? I don’t know… doch die Blogosphäre in Deutschland wird wieder aktiv. Bitte fleissig weitersagen und bloggen, denn es sind 50.000 Mitzeichner nötig, um die Petition in den Beratungsausschuss zu bringen. Macht von eurem Grundrecht gebrauch!

Blogkultur, Recht:

Nachgefragt bei der Deutschen Nationalbibliothek

Wer direkt nachfragt kann etwas mehr erreichen, als wenn man sich auf wilde Spekulationen verlässt. Derzeit ist die Lage in Deutschland’s Medienwelt angespannter denn je. Seit wenigen Stunden sind wir per Gesetz dazu verpflichtet, unsere Publikationen der Deutschen Nationalbibliothek zur Archivierung zu übermitteln. Ich habe kurzerhand die “Hotline” unter 069 1525 1320 angerufen und mich als potentiell betroffener Autor erkundigt. Die Angaben wurden mir mündlich übermittelt und sind nicht bindend, ich stelle diese Informationen ohne Gewähr im Netz bereit:

  • Publikationen wie Weblogs sind momentan für die Erfassung nicht relevant.
  • Private Inhalte auch außerhalb Weblogs, die mit Werbeanzeigen einen gewerblichen Charakter haben, sind für die Archivierung derzeit nicht relevant.
  • Technisch gesehen ist die Archivierung von sehr vielen Datenmengen, insbesondere individuelle Publikationen wie Weblogs, noch nicht ausgereift.
  • XML und RSS seien andenkbare Lösungen zur Aggregation der Inhalte, die jedoch noch in Planung sind.
  • Die Pflege der Daten bei Aktualisierungen der publizierten Texte ist derzeit noch nicht gelöst.
  • Digitale Bilder und Videos diverser Social Media Networks stellen die Nationalbibliothek vor eine Herausforderung, insbesondere die zu bereitstellende Speicherkapazität seitens der Nationalbibliothek für einen digitalen Film sind derzeit nicht abgedeckt.

Ich bezweifle daher sehr stark, dass hier ein Blogger mit strafrechtlicher Verfolgung zu rechnen hat, wenn insbesondere bei mehreren hunderten, gar tausenden Blogeinträgen jedes Mal ein PDF zu erstellen wäre. Den Zeitaufwand können Privatpersonen kaum betreiben. Ich selbst würde Wochen damit verbringen, jeden Blogeintrag als gute gemachtes PDF zu sichern. Was passiert da mit neuen Kommentaren? :)

Recht:

Vorratsdatenspeicherung bleibt vorerst bestehen

Deutschland war in extatischer Manie: Die Vorratsdatenspeicherung sollte per Eilantrag verhindert werden. Doch daraus wird vorerst nichts. Wie das Lawblog laut einem Artikel der TAZ berichtet, hängt das gesamte Verfahren an den Zuständigkeiten der jeweiligen Senate des Bundesverfassungsgerichts fest. Soviel zu Demokratie und der damit verknüpften Demokratieverhinderung… und wer noch Informationen insgeheim schreibt, Gespräche aufzeichnet oder elegant mithört wird mit einer Blogstrafe nicht unter zwei Einträgen bestraft.

Blogkultur, Recht:

Brauchen Blogger eine neue Datenschutzerklärung?

Es ist ja mehr oder minder bekannt, dass Webseitenbetreiber und damit auch Blogger eine Aufklärungspflicht haben. Einerseits gibt das Impressum in der Regel schon die Identität von den Bloggern preis, die sich anstatt auf den richtigen Namen mit Pseudonymen zu erkennen geben. Andererseits ist auch eine Datenschutzerklärung für den Fall notwendig, dass der Blogbetreiber eigene automatisierte Zugriffsstatistiken für das geschätzte Blog erfasst und sich jemand davon in Kenntnis setzen möchte.

Was ich mich jetzt frage liegt darin begründet, dass wir alle -Bürger, Blogger oder auch nur die Leser des Blogs- seit dem 01. Januar 2008 durch die neue Gesetzeslage als potentielle Gefährder gelten: Bedarf die Tatsache der Vorratsdatenspeicherung eine Änderung in den jeweiligen Datenschutzerklärungen des einzelnen Webseitenbetreibers mit dem Hinweis darauf, dass es eigentlich scheiß egal ist, ob man etwas protokolliert oder nicht, weil jeder Besucher des Blogs aus der deutschen Rechtslage her pauschalisiert abgespeichert wird? Oder kann durch die Vorratsdatenspeicherung davon ausgegangen werden, dass eine fehlende oder nicht ausreichende Datenschutzerklärung kein Grund zur Abmahnung mehr birgt, weil die Zugriffsdaten auf seiten der Provider gespeichert werden und letztendlich im kriminalisierten Moment freigegeben werden?

Vielleicht kann einer der webaffinen Anwälte wie z.B. Udo Vetter, Henning Krieg, Arne Trautmann oder Thomas Klotz dazu etwas fundierter als meine Wenigkeit äußern?

Politik, Recht:

Digitale Vorratskammer

Bald wird alles anders. Der ungestörte Konsum im Internet, der bereits in ersten Zügen eingeschränkt wird, verkommt jetzt zu einer staatlichen Zensur, die die Gleichgültigkeit der Politiker (oder ihre Unkenntnis) bestens widerspiegelt. Kurz überprüft, ob man über unseren Provider noch die anrüchige YouPorn.com erreichen könnte. Im Gegensatz zu vielen Acor-Kunden kann man hier noch ungehindert die dunklen Seiten des Internets ansurfen. Aber mit Gewissheit kann man jetzt sagen, dass dieser beispielhafte Zugriff auf eine Webseite im kommenden Jahr durch viele Instanzen der digitalen Vorratskammer gejagt wird. Nur ein Fall der Überwachung.

Nun hörte ich doch grade, dass auch spezielle Begriffe wie die Religion des “Islam”, eine “Bombe” und natürlich auch viele weitere Begriffe der Sprache dem Oberbegriff “Terror” zugeordnet werden und ein sicherer Garant für die Überwachung von Webseiten, deren Anbieter und natürlich dem heimischen Rechner sind.

Sex und Drogen sind dagegen mehr als verharmlost und scheinbar in unserer modernen Gesellschaft ein wichtiger Bestandteil des sozialen Lebens. Nur Bomben bauen darf man halt nicht - ist ja auch ganz gut so. Doch die pauschalisierte Verkriminalisierung, die anfangs über einige kleine Kinder und Jugendliche mit dem proklamatischen Titel “Raubkopierer” zog, wird durch das meines Erachtens die Menschenwürde und Grundrechte angreifende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf die Spitze getrieben.

Wenn im Ausland schon die freie Meinung mit Strafe belohnt wird, wenn Menschen wie beispielsweise der Innenminister Deutschlands sich aufführt wie man es vor über 70 Jahren mit Applaus belohnte und damals nur nicht direkt verstehen, wohin es führen würde - dann kann man sich wieder freuen auf: “Du Bist Deutschland!

Vielen Dank an SPD, CDU, FDP, Grüne… um nur einige zu nennen - ihr habt uns die Vorratsdatenspeicherung ermöglicht. Und wisst ihr was? Wenn ihr das dürft, will ich das auch beispielhaft demonstrieren!

Politik, Recht:

Wo bleibt die Bürgerlobby?

Der Bundesrat stimmte am 21.09.2007 dem Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft zu. Durch dieses Gesetz wird das Urheberrecht aus der ersten Novelle von 2003 laut Gesetzgeber weiter an das digitale Zeitalter und die neuen technischen Möglichkeiten angepasst. So enthält das Gesetz auch entsprechende Neuerungen, von denen inbesondere die folgenden ausschlaggebend sind:

  • Erhalt der Privatkopie
  • Umgehung eines Kopierschutzes bleibt verboten
  • Pauschale Vergütung als Ausgleich für die Privatkopie
  • Einschränkungen für Wissenschaft und Forschung
  • Verträge über unbekannte Nutzungsarten sind jetzt zulässig

Das Bundesjustizministerium plant das Inkrafttreten sämtlicher Neuregelungen zum 01. Januar 2008. Doch mit diesem Gesetz kommen verstärkt die Filmschaffenden in die Bredoullie, zumal bei bestehenden Zweifeln die Rechte an allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten den eigentlichen Filmproduzenten zugesprochen werden. Die Urheber selbst haben jedoch kein Widerrufsrecht, während andere Medien sich auf dieses Recht stützen können.

Ich habe viele Sachen zu diesem neuen Gesetz gesehen, unter anderem auch einige international ausgelegte Berichte über staatliche Zensur. Letztendlich spiegelt das neue Urheberrechtsgesetz in meinen Augen nur eines wieder: Sehr gute Lobbyarbeit!

Gäbe es eine Bürgerlobby, die sich mit genügend finanzieller Unterstützung ähnlich den verschiedenen Vertretern mit rein wirtschaftlichen Interessen dem politischen Gerangel hingäbe, würden Gesetze wie dieses sicherlich anderweitig ausfallen. Aber ich bin ja kein Rechtsexperte und kann solch ein Thema nur oberflächlich und niemals beratend behandeln…

Medien:

Öffentlich-Rechtliche Online-Angebote

Nach den jüngsten Entwicklungen um das Verfassungsgerichtsurteil zu den Rundfunkgebühren geht der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger davon aus, “dass ARD, ZDF und Deutschlandradio maßvolle Gebührenforderungen für die nächsten Jahre anmelden werden”.

Damit äußert der CDU-Politiker gegenüber dem Focus, dass Gesetze und Staatsverträge künftig “konkreter als bisher” festzulegen seien. Diese Forderung schließt eine Prüfung von allem was zur Grundversorgung notwendig sei mit ein. Ebenfalls ist Art und Umfang der Online-Angeboten seitens der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu prüfen oder gar zu begrenzen.

Veraltetes Modell für die Masse
Für mich sprechen jedoch die Vorstöße seitens der öffentlich-rechtlichen Sendergruppen versus die Meinungen der Politik hart auf jegliches Verständnis. Schon die Frage danach, ob die Online-Angebote zur Grundversorgung zählen dürfen, wenn sich die Idee des “Dualen Systems” der Medienlandschaft auf der Nachkriegszeit und der damit verbundenen Informationsversorgung beruft? In der heutigen Zeit ist ein vollausgebautes Online-Angebot eines journalistischen Leitmediums nicht wegzudenken. Auch die Präsenz der öffentlich-rechtlichen Sender ist meiner Meinung nach legitimiert, wenn man es mit der privatwirtschaftlichen Omnipräsenz in nahezu jeder Ecke im Internet vergleicht. Vielmehr ist die Frage nach dem Modell, was die Gebührenfinanzierung von ARD, ZDF und angeschlossenen Funkhäusern begründet, ein historisch bedingter Fehler.

Dass nach dem zweiten Weltkrieg ein Informationsdefizit durch verstärkte Aufklärung zu füllen war, zeigt die seit mehr als einem halben Jahrhundert historisch gefestigte Bundesrepublik und das daraus geborene Deutschland. Die Technologie entwickelte sich jedoch rasanter als die Politik und auf ihr basierende Systeme, auf welchem die öffentlich-rechtlichen Anstalten verankert sind.

Neuanfang mit Pflicht des Einzelnen
Heute beziehe ich eigenständig die Informationen und bilde mich individuell nach meinen Bedürfnissen. Ich selektiere, recherchiere und informiere mich. Gleichzeitig obliegt es meiner persönlichen Verantwortung, durch verschiedene kleine Kommunikationsnischen im Internet via Blogs, Wikis und ähnliche technische Systeme das Informationsangebot für jedermann bereitzustellen, was letztenendes wieder eigenverantwortlich durch die Leser oder Zuschauer selektiert und recherchiert wird. Meiner Meinung nach ist eine rudimentäre Änderung der Gebührenstruktur notwendig, um die endlosen Diskussionen um die GEZ, die öffentlich-rechtlichen Sender oder ihr inhaltliches Programm zu beenden.

Es ist Zeit für einen Neuanfang, der die Individualisierung bzw. Personalisierung von Informationen in Bezug auf das Individuum als seine eigene Pflicht zur Grundversorgung herauskristalisiert. Sofern man sich an fast 50 Jahre alte Mechanismen klammert und diese aufgrund seiner wirtschaftlichen Größe nicht verändern möchte, kann zumindest ich keinen grünen Zweig auf dem knorrigen Gerüst der Gebührenfinanzierung sehen.

Blogkultur, Recht, Spam:

Top 2 reasons not to blog (attachments)

Ich öffne doch nicht jeden verdammten Spam, der die E-Mail Adressen von zahlreichen Bloggern im Klartext des To: Adressfeldes enthält.

Subject: Top 2 reasons not to blog (attachments)
From: typimgerror@gmx.net

Gruß
Typimg Error

Nichts für ungut, aber geh mir weg. Ich verzichte auf irgendwelche GIF-Attachments, die mir Lebensweisheiten beibringen wollen - schließlich habe ich meine Gründe warum ich blogge. Gegenargumente von Nonames und Nobodys, die sich noch nicht einmal mit ihrem echten Namen präsentieren können, sind wie Schall und Rauch. ;)

Sollte sich irgendwann jemand dazu bekennen, dass er/sie/es als Person oder Unternehmen diesen Unfug fabriziert, möchte ich nur auf den zu unterlassenen Versand von solchen Spam E-Mails in Punkto Gesetze, Recht & Co. hinweisen.

Blogkultur, Recht:

Personensuche im Internet

Es ist so einfach. Dabei hält sich meine Begeisterung in Grenzen, doch ich habe soeben wieder festgestellt, dass sich fast alles und jeder Name aus der Medien und IT-Branche irgendwie in kürzester Zeit finden lässt - und dabei sämtliche relevanten Informationen über Geschäftsbeziehungen oder Anschriften mitliefert.

Ein Beispiel ohne Namen: Wer ist die blonde Dame im Video?
Normalerweise ist das ein ganz klarer Fall des Googlesyndroms, doch der echte Name der gesuchten Dame war mir nicht bekannt. Ich schaue regelmäßig die Folgen der Serie und weiß worum es geht. Zwar arbeitet sie für ein IT Unternehmen, jedoch kannte ich nur den Spitznamen und keine weiteren Daten. Zu allererst sieht man sich also das Video an - was wirklich nichts schlimmes ist. Es wird hierbei eingeblendet, wie die selbstproduzierte Video-Serie heißt. Passend dazu ist auch eine Webseite zu erreichen, die genau wie der Benutzername des Video-Users lautet. Denic geprüft. Impressum geprüft. XING konsultiert. Gefunden! ;)

Warum ich das schreibe? Egal was man versucht, egal wie sehr man sich aufgrund gewisser Gegebenheiten nicht preisgeben möchte - wie auch immer, es ist in Deutschland so einfach der Anonymität ihre wahren Grenzen zu setzen. Die Gesetzeslage ist demnächst ja noch eindeutiger in manchen Fällen, so dass man sich schleunigst ein Impressum und eine Datenschutzbestimmung zulegen sollte… doch genau da liegt der Knackpunkt: Manchmal tut es nicht Not, die Daten so preiszugeben - doch wir müssen es, weil der Mangel solcher Daten ja gleich einer Kriminalisierung der Person gleichkommt. Gab es nicht die Auffassung, dass man unschuldig ist bis das Gegenteil bewiesen ist? Muss die Preisgabe der personenbezogenen Daten, welche die zahlreichen Menschen per Impressumsverpflichtung über sich selbst veröffentlichen müssen, wirklich in diesem debilen Zustand enden, dass man in noch nicht einmal fünf Minuten den Namen und die vollständige Adresse der besagten blonden Dame herausfinden kann?

Ein Paradies für Stalker
So ist es mittlerweile, wenn man die rote Linie von A nach B zieht. Liebe Damenwelt, pfeift auf ein Impressum und eine deutsche Domain für eure privaten Seiten - holt euch lieber eine internationale Internet-Adresse und belasst die Server dazu im Ausland. Ihr könntet sonst ungeahnte Anrufe bekommen, die man lieber nicht auf dem privaten Apparat hören möchte. Mit Servern und Domains außerhalb von Deutschland kann euch hier keiner was - solange nicht wieder ein paar windige, informationsgeile Politiker den Spieß umdrehen und vielleicht einen nichtsblickenden Stab damit beauftragen eine Erweiterung für die bestehenden Gesetze zu entwerfen. Oder ihr lasst euren Freund oder Ehemann die Webseite bzw. das Blog von euch pflegen - bei Männern gibt es kaum Stalking-Anrufe bis auf die nervtötenden Gesprächsrhythmen von geistesabwesenden Callcenter-Agents, die selbst nach einem Telefonat von mehr als 10 Minuten immer noch versuchen ein Abo zu verticken… (Hinweis: Wir leisten hier keine Rechtsberatung.)

Recht:

Impressum in E-Mails vernichtet den Wald

Seit Anbeginn des Jahres Jahresanfang ist es laut der neuen Gesetzgebung zur Pflicht geworden, dass “größere” Unternehmen ein nahezu komplettes Impressum in ihren E-Mails angeben müssen. Dazu wage ich es zu mutmaßen, dass schon durch fünf Zeilen zwar kein unglaublicher Mehraufwand für den Versender entsteht, jedoch dass der tägliche Ausdruck des digitalen Schriftverkehrs zu einem hohen Kostenfaktor wird. Viele Büroangestellte drucken so fleissig wie die Bienchen, dass der meiste Schriftverkehr sowieso wieder in der Ablage P landet.

Doch ich frage knallhart: Wieviele Bäume müssen für die Signatur sterben?

Pro E-Mail veranschlage ich dazu eine Seite DIN A4 Papier. Für die normale E-Mail benötigt man generell schon eine Seite Papier um es sauber auszudrucken. Manche Mails sind länger, wenn man hierbei die üblichen Antworten oder Weiterleitungen hinzuzieht, so dass man auf gute zwei, vielleicht sogar drei Seiten kommt.

Nun möchte ich die Verbraucherzentrale Bayern zitieren und komme zu dem Schluss, dass wir definitiv nicht im Zeitalter des papierlosen Büros leben, denn “[...] durchschnittlich 230 Kilogramm Papier verbraucht jeder Deutsche jährlich!” Wenn man sich jetzt überlegt, dass ein Blatt Papier ca. 80 Gramm wiegt, ist man bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2875 DIN A4 Blättern pro Kopf.

Wenn davon zahlreiche E-Mails mit einer verlängerten Signatur ausgedruckt werden, hat man bei der Annahme, dass insgesamt 1/6 der Blätter für ausgedruckte E-Mails genutzt werden, schon eine effektive Steigerung der Verschwendung nur aufgrund der Impressumspflicht erreicht. Merke: Mit Times New Roman in 12pt bekommt man ca. 51 Zeilen mit Rändern auf eine DIN A4 Seite. Wenn dabei 5 Zeilen mehr drauf müssen, sind es letztendlich knapp 47 weitere Blätter, die man so über das 1/6 zusammenrechnen kann. Pro Kopf macht das dann insgesamt einen Verbrauch von 2922 Blättern, was letztendlich 37,6 Kilogramm zusätzliches Papier pro Kopf verschwenden würde. Die armen Bäume werden gefällt und die Papierwirtschaft zieht eine positive Bilanz. Überlegt mal selbst - eigentlich hätten die Umweltaktivisten schon Alarm schlagen müssen - tun sie aber nicht!

Hinweis: Ja, heute morgen war ich nicht ganz wach. Es hat sich ein Fehler eingeschlichen, da ich 80g pro Blatt und nicht pro m² nahm.