Blogger-Abmahnung durch die Deutsche Bahn AG
Wroommm! Das rummst ordentlich, als würden zwei Züge ineinander krachen. Die Deutsche Bahn AG mahnt Markus Beckedahl von netzpolitik für die Veröffentlichung eines internen Memos zur scharf kritisierten Rasterfahndung ab - und fordert per E-Mail zur Unterlassung.
Ich mutmaße nicht, über die juristische Situation zu urteilen. Doch aus der Sicht zur Information der breiten Öffentlichkeit ist eine Geheimhaltung eines solchen Memos in der heutigen Zeit voller digitaler Euphorie kaum mehr vorstellbar. Besonders die “Spitzelbarone” der Bahn stellen sich dabei leicht uncool an. Es droht ein Kampf zwischen Rechtsabteilung und PR-Abteilung des Machtinstrumentariums der deutschen Schienen - und beide Abteilungen scheinen im Ansehen der Öffentlichkeit wohl den Kürzeren zu ziehen. Zumindest sucht Markus Beckedahl sehr öffentlichkeitswirksam nach Hilfe und Rat. Im Blog häufen sich die Kommentare und bei Twitter bricht ein kleiner Sturm los. Doch merke: Einfach eine (vertrauliche) E-Mail oder ein Schreiben zu veröffentlichen - nun, das sollte man nicht ohne weiteres machen…
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