Marketing, Recht:

Urheberrecht von Bildern

Das Urheberrecht ist immer so ein Problem. Ich schieße ein Bild, Du bist darauf abgebildet, und ich stelle das bei mir auf die Webseite, da Du ja weißt, dass ich das mache. Soweit so gut, soweit in Ordnung. Wen etwas stört, der meldet sich und alles ist gut.

Was passiert, wenn man von jemandem ganz fremden aber ein Bild besitzt? Was geschieht in dem Fall, wenn man dieses Bild zum Download im Internet freigibt? Was ist, wenn die Rechteinhaber davon nichts wissen, und die abgelichtete Person und auch der Fotograf es nicht genehmigt haben? Normalerweise folgt dann eine Aufforderung zu einer Honorarzahlung oder im schlimmsten Fall eine Klage.

Doch wie verhält man sich als ein Unternehmen, wenn solche Tätigkeiten von einem Minderjährigen “verbockt” sind? Der Jugendliche Mario hatte ein Bild vom Boxenluder Katie Price auf seiner Webseite www.to-you.de veröffentlicht - unrechtmäßig. Ist da eine Honorarstellung gerechtfertigt? Vorallem, wenn der Minderjährige das Bild über eine Quelle erhalten hat, in der es von “free” Download Material nur so wimmelt?

So direkt titelt es Robert Basic in seinem Artikel Bulls Pressedienst GmbH: Ein jugendfeindliches Unternehmen?:

Irgendwann wurde der Urheberverstoß entdeckt und sowohl der Urheber, ein Fotograf namens Bernhard Kühmstedt als auch die Inhaberin der Lizenzrechte, Bulls Pressedienst GmbH haben beide den Jugendlichen abgemahnt.

Gerade mir ging es gestern Abend ähnlich - aber aus der anderen Sichtweise. Auf der bald öffentlichen Bilder- und Videosharing Plattform SevenLoad fand ich ein Bild, das wirklich von mir fotografiert wurde. Ich meldete das Bild als Copyright-Verstoß, da ich dieses Bild zwar im Rahmen meines Blogs veröffentlichte, aber nicht für die “Nutzung” freigegeben habe. Die nette Reaktion von SevenLoad war, dass das Bild gelöscht wurde. Soetwas finde ich auch gut, denn dafür den einzelnen Nutzer oder sogar die Plattform SevenLoad gerichtlich abzumahnen, halte ich für überflüssig. Man kann solche Banalitäten ja auch auf dem menschlichen Weg regeln, und die Reaktion von Sevenload war vorbildlich.

Genau das hatten aber sowohl Bernhard Kühmstedt, der Fotograf des Bildes von Katie Price, als auch die Inhaberin der Lizenzrechte, Bulls Pressedienst GmbH, im Fall des Jugendlichen nicht getan. Warum nicht einfach nur einmal mit den Eltern des jungen Menschen telefonieren, anstatt eine horrende Geldstrafe aufzubrummen? Sowas ist doch eine Frechheit und wird hoffentlich für die beiden Kläger in einem gewaltigen PR-Gau enden! Na dann viel Spaß - die Blogosphere bei Robert und auch beim Don läuft sich schon richtig warm!

3 Kommentare

  1. [...]  siehe mehr >  zum Thema auf silkester.de | Urheber und Recht … recht happig & sichelputzer.de |Urheberrecht von Bildern [...]

  2. [...] Ist Bilderklau leicht gemacht, wenn man seine eigens erstellten Bilder und Fotografien im Internet auf z.B. der eigenen Webseite, im Blog oder auf Bildersharing Dienstleistern platziert? Ganz und gar nicht - Bilderklau bleibt schwierig und hat auch manchmal (ungeahnte) Folgen mit dem Urheberrecht, sobald sich der Fotograf oder der Lizenzinhaber zu Wort meldet. [...]

  3. Der Prozess von Bernhard Kühmstedt gegen Mario Alka fand am 16.05.06 vor dem Amtsgericht Hamburg, Richter Dr. Steinmetz, statt.

    Ich war dabei.

    Die Argumente des Kägervertreters - Kanzlei Pötzl & Kirberg - und die Prozessführung waren deprimierend.

    Siehe den Bericht http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_060516.htm.

    Es ist zu hoffen, dass Bernhard Kühmstedt die Klage und dann die Prozessvollmacht zurücknimmt und die Prozesskosten übernimmt.

    Schade um das Image dieses interessanten Fotrografen.

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