Wroommm! Das rummst ordentlich, als würden zwei Züge ineinander krachen. Die Deutsche Bahn AG mahnt Markus Beckedahl von netzpolitik für die Veröffentlichung eines internen Memos zur scharf kritisierten Rasterfahndung ab - und fordert per E-Mail zur Unterlassung.
Ich mutmaße nicht, über die juristische Situation zu urteilen. Doch aus der Sicht zur Information der breiten Öffentlichkeit ist eine Geheimhaltung eines solchen Memos in der heutigen Zeit voller digitaler Euphorie kaum mehr vorstellbar. Besonders die “Spitzelbarone” der Bahn stellen sich dabei leicht uncool an. Es droht ein Kampf zwischen Rechtsabteilung und PR-Abteilung des Machtinstrumentariums der deutschen Schienen - und beide Abteilungen scheinen im Ansehen der Öffentlichkeit wohl den Kürzeren zu ziehen. Zumindest sucht Markus Beckedahl sehr öffentlichkeitswirksam nach Hilfe und Rat. Im Blog häufen sich die Kommentare und bei Twitter bricht ein kleiner Sturm los. Doch merke: Einfach eine (vertrauliche) E-Mail oder ein Schreiben zu veröffentlichen - nun, das sollte man nicht ohne weiteres machen…
Erst den Kopf in die Kamera halten und dann nicht dafür grade stehen wollen - das ist die Misere im Leben der Öffentlichkeit. Wer sich dafür entscheidet, hat in der Regel kein Mittel um einer Veröffentlichung des eigenen Gesichts im Sinne der Nachrichtenwertigkeit entgegen zu wirken. Einziges Mittel ist die Abmahnung.
Wie ärgerlich doch wirklich die Idealvorstellungen der meinungslosen Welt in den Augen von einzelnen Personen und ihren Anwälten sein kann, lässt sich anhand des jüngsten Abmahnvorfalls bei René vom Nerdcore Blog nachlesen. René soll anscheinend 3500 Euro für die Verwendung eines Screenshots des entsprechenden TV-Beitrages bezahlen. Ist das ZDF die ARD dabei nicht eigentlich auch in Pflicht zu nehmen, da das Programm dort ausgestrahlt wurde? Und muss das ZDF die ARD in dem Fall nicht die Abmahnung des Screenshots vorantreiben? Oder kümmert es das ZDF die ARD wenig? Traut sich die abmahnende Seite eventuell auch nicht selbst an das ZDF die ARD ran, sondern versucht auf anderen Wegen in die Schlagzeilen zu kommen? Ich kenne keine Antworten auf diese Fragen.
Wegen der zufällig eingeblendeten Adsense Werbung wurde David Seffer abgemahnt. Der vielleicht unangebrachte Text zu einem Fettkiller-Angebot, welches unter Umständen sogar pauschal auf vielen anderen Millionen Webseiten, die Google AdSense einbinden, auftauchte, sorgte für die Abmahnung “Domainname entfernt” von einem Lebensmittelverein.
Abmahnung wegen einer Anzeige, für die man als Seitenbetreiber nichts kann. Man stimmt weder individuellen Anzeigen bei Google AdSense zu, noch kann man auf alle dargestellten Anzeigen sich überhaupt einen Überblick verschaffen (oder doch?). Ein weiterer Passus, der jegliche Werbung im Internet, im Fernsehen, im Radio, in Printanzeigen revolutionieren wird, ist besonders kernig:
“Auch sind Sie für die auf der Website abgedruckten Kundenaussagen verantwortlich. Wer Empfehlungen Dritter verwendet, macht sich die Aussage Dritter zu eigen.”
Diese Begründung ist an den Haaren herbei gezogen. Schlagen wir doch nur eine Zeitschrift auf und fragen uns ab sofort, warum sich die Herausgeber des Blattes verantwortlich für die Botschaft in den Anzeigen zeichnen? Ein gewisses Maß der Vorabkontrolle ist dort natürlich möglich, doch macht sich der Spiegel für die Aussagen eines Automobilherstellers verantwortlich, wenn er mit CO²-Emissionswerten für sein Fahrzeug wirbt? Insbesondere durch das Distanzieren von Fremdinhalten, aber auch durch das bestehende System von Werbetreibenden Unternehmen, der Zielgruppe der Rezipienten und letztendlich den Anbietern eines Mediums macht eine zu Eigennahme der werblichen Inhalte für keine der Parteien einen Sinn.
Das sind vielleicht auch nur die Leute, die sich auf das Internet stürzen und keine Ahnung von nichts haben. Insbesondere ist bei der Zahlungsaufforderung der Unterlassungserklärung ein formaler Fehler für einen Verein, denn für die Rechnung wurde sogar eine Mehrwertsteuer laut Aussage von David Seffer veranschlagt. Ab Montag wird man wohl mehr dazu hören, wenn sich David mit seinem Anwalt unterhalten hat. Ich bin schließlich kein anerkannter Rechtsexperte und kann mich von jedem Rat und jeder Belehrung nur distanzieren.
“Arschloch ist durchaus eine punktierte Meinung des Missfallens”, wurde vor einigen Minuten im Vortrag zu Haftung für User-Generated-Content aus dem Publikum erklärt. Eine spannende Thematik mit aktuellerem Bezug als je zuvor, die auf dem BarCampCologne2 immer wieder angesprochen wird.
In Punkto Anwälte wird hoffentlich entsprechend ein neues System aufgesetzt, was die Abmahnungen revolutioniert: “Die Kleinen werden schneller angeklagt - gegen die Größeren trauen sie sich nicht.”
Nunja, wer noch einen freien Platz im Live-Stream ergattert, kann schon jetzt reinzappen oder vielleicht ein wenig Geduld haben, bis die Aufzeichnung online ist. AGB-Sicherheit, Vorabprüfungen, Kontrolle, Moderation, Hausrecht - Bloggen oder der Betrieb eines Online-Portals für User-Generated-Content kann schon schwierig sein, da es viele Hürden zu meistern gilt.
Wer auf der Suche nach Rezepten ist, dem möchte ich meiner Meinung nach ziemlich interessante Links näher legen - teilweise auch ein wenig eigennützig, aber es kommt hier auf das Prinzip an. Jedenfall ist mir bisher kein Fall bekannt, dass es irgendwelche negativen Erlebnisse, Abmahnungen oder sogar noch schlimmeres mit diesen ziemlich guten Seiten gab. Also viel Spaß am Kochen, Essen und Trinken! Das alles entspricht meiner subjektiven Meinung.
Die Hintergründe und einige Brötchen kann man bei Robert, dem Abmahnblogger und bei René, von dem ich ein interessantes Zitat als Ende dieses nicht journalistischen Eintrags bringen möchte:
Erst wenn meiner Meinung nach:
alle Blogeinträge juristisch verstümmelt,
Texte anscheinend rechtlich lückenlos,
Meinungsäußerung vor Gericht lückenlos standaft und
öffentliche Rede von keinem Anwalt angreifbar ist,
wird die Blogosphäre wirklich merken,
was das Wort “Scheiße” wirklich bedeutet.
Die Streitigkeiten im jüngsten Fall von PR-Krisenmanagement durch Unister sind mittlerweile beigelegt worden. Man hat sich entsprechend geeinigt, dass zwischen Unister und Andreas Dittes eine gehörige Portion der Sorte kollernde Kommunikation ablief. Schon jetzt weist Andreas auf das Gespräch mit der PR-Managerin von Unister hin, und in den nächsten Tagen soll ein gemeinsamer Text vorgelegt werden. So einfach spielt das Leben den Ball wieder zurück, und ein wenig mehr PR wurde beiden Seiten nicht unbedingt zum Verhängnis…
Kollern - das kennen wir doch aus der PR. Richtig, das ist so, als wenn man trudelt, umherschwirrt und unkontrolliert gen Boden fällt. Die Bauchlandung ist ja schon vorprogrammiert. Sehen wir davon einmal ab und denken zurück an Andreas Dittes, der ja in einer ziemlich ekeligen Situation war bzw. noch ist. Dazu gibt es jetzt eine Gegendarstellung, die beispielsweise bei Robert Basic ausführlichst behandelt wird.
Wieso zum Geier ist es nicht möglich, mit menschlichem Verstand und Ruhe solch einem Problem eine zumindest wunderschöne Lösung anzubieten? Aber halt, stopp! Ich verstehe natürlich auch, dass selbst die schlechteste PR auch eine PR ist, die jemanden nach vorne bringt. Siehe da…
Das Communityportal Unister scheint eine Sicherheitslücke zu besitzen, und derjenige, der es entdeckt hat, wird innerhalb von wenigen Stunden berühmt und berüchtigt… die ganze Story gibt es hier beim Andreas selbst! Meiner Meinung nach tun sich in so einem Fall ganz fix ein paar offene Fragen auf, die ich zwar nicht beantworten, jedoch gerne stellen möchte: Ob es da eventuelle rechtliche Konsequenzen gibt? Ein PR Debakel? Eine PR Krise? Wurde vielleicht etwas angedroht? Oder gibt es eventuell mehr als derzeit visualisierbar ist? Spielt da jemand großes mit den Muskeln?
Die Geschichte von René finde ich unglaublich traurig. Es ist schade, dass René nicht mehr seine gute Sammlung von MP3 Links zum Download anbieten darf, zumal er ja auch nur darauf verlinkt hat. Abgemahnt zu werden ist ja für Deutschland mittlerweile an der Tagesordnung, aber für soetwas wie das Setzen eines Links ist mehr oder minder kindisch und zeugt von mangelndem Verständnis für das Medium Internet. Was sich die Musikindustrie mit uns allen, die gute Musik schätzen und loben, anzustellen versucht ist eine grobe Frechheit. Nein, es ist eine Feigheit und unwürdige Perversion von einem durch schleichendes Marktversagen geprägten Schleimpropfen namens Musikindustrie. Daher unterstütze ich auch den offenen Brief von Johnny, der sich keinesfalls an den Schleimpropfen richtet, sondern an alle Musiker und kreativen Köpfe, die leider immer noch der Musikindustrie ein Produkt liefern. Das ist die richtige Reaktion.
Das Urheberrecht ist immer so ein Problem. Ich schieße ein Bild, Du bist darauf abgebildet, und ich stelle das bei mir auf die Webseite, da Du ja weißt, dass ich das mache. Soweit so gut, soweit in Ordnung. Wen etwas stört, der meldet sich und alles ist gut.
Was passiert, wenn man von jemandem ganz fremden aber ein Bild besitzt? Was geschieht in dem Fall, wenn man dieses Bild zum Download im Internet freigibt? Was ist, wenn die Rechteinhaber davon nichts wissen, und die abgelichtete Person und auch der Fotograf es nicht genehmigt haben? Normalerweise folgt dann eine Aufforderung zu einer Honorarzahlung oder im schlimmsten Fall eine Klage.
Doch wie verhält man sich als ein Unternehmen, wenn solche Tätigkeiten von einem Minderjährigen “verbockt” sind? Der Jugendliche Mario hatte ein Bild vom Boxenluder Katie Price auf seiner Webseite www.to-you.de veröffentlicht - unrechtmäßig. Ist da eine Honorarstellung gerechtfertigt? Vorallem, wenn der Minderjährige das Bild über eine Quelle erhalten hat, in der es von “free” Download Material nur so wimmelt?
So direkt titelt es Robert Basic in seinem Artikel Bulls Pressedienst GmbH: Ein jugendfeindliches Unternehmen?:
Irgendwann wurde der Urheberverstoß entdeckt und sowohl der Urheber, ein Fotograf namens Bernhard Kühmstedt als auch die Inhaberin der Lizenzrechte, Bulls Pressedienst GmbH haben beide den Jugendlichen abgemahnt.
Gerade mir ging es gestern Abend ähnlich - aber aus der anderen Sichtweise. Auf der bald öffentlichen Bilder- und Videosharing Plattform SevenLoad fand ich ein Bild, das wirklich von mir fotografiert wurde. Ich meldete das Bild als Copyright-Verstoß, da ich dieses Bild zwar im Rahmen meines Blogs veröffentlichte, aber nicht für die “Nutzung” freigegeben habe. Die nette Reaktion von SevenLoad war, dass das Bild gelöscht wurde. Soetwas finde ich auch gut, denn dafür den einzelnen Nutzer oder sogar die Plattform SevenLoad gerichtlich abzumahnen, halte ich für überflüssig. Man kann solche Banalitäten ja auch auf dem menschlichen Weg regeln, und die Reaktion von Sevenload war vorbildlich.
Genau das hatten aber sowohl Bernhard Kühmstedt, der Fotograf des Bildes von Katie Price, als auch die Inhaberin der Lizenzrechte, Bulls Pressedienst GmbH, im Fall des Jugendlichen nicht getan. Warum nicht einfach nur einmal mit den Eltern des jungen Menschen telefonieren, anstatt eine horrende Geldstrafe aufzubrummen? Sowas ist doch eine Frechheit und wird hoffentlich für die beiden Kläger in einem gewaltigen PR-Gau enden! Na dann viel Spaß - die Blogosphere bei Robert und auch beim Don läuft sich schon richtig warm!