Heute Morgen habe ich ja schon ausgiebig darüber geschrieben: Philips möchte das Umschalten in Werbepausen verhindern. Das problematische Gerät ist sicherlich der hauseigene Philips Video-HD-Recorder, jedoch kann die Anti-Umschalt Technolgie auf irgendeine Art und Weise leicht in ein Fernsehgerät integriert werden.
Daher ein kleiner Gedanke zum Patent vom 30. März 2006: Was passiert beim Zappen? Prinzipiell würde das TV Gerät mit einer Umschaltsperre versehen, die das Umschalten auf einen anderen TV-Sender unterbindet. Also wird das “Wegzappen” der Werbung verhindert, um den Sender zu schützen und die Quoten zu erhalten.
Was passiert aber dann, wenn ich gerade meine TV-Kanäle aus purer langer Weile von Programm 1 bis 30 durchschalte? Wenn irgendein Sender in diesem Moment Werbung laufen lässt, bin ich dann demnach verpflichtet, während meiner “Programmsuche” schon auf Programmplatz 4 stecken zu bleiben? Und daher im schlimmsten Fall sogar einen 10minütigen Werbeblock forciert anzusehen, nur weil der entsprechende Sender gerade dann seinen “Unzappbaren” Werbeblock laufen lässt? Werde ich dadurch ein eingepferrchter willenloser Zuschauer? Solche Technologie wäre zweifelsfrei der “Zapbuster” schlechthin (Der Begriff “Zapbuster” wurrde von mir jetzt und heute geprägt!)
Kurzum, diese TV Geräte haben meines Erachtens nach keine Massentauglichkeit. Ich würde sie noch nicht einmal kaufen, geschweige denn einem Bekannten aufzwingen wollen. Immerhin springt mittlerweile auch die Blogosphere auf den Zug bei Golem auf: Blogging Tom ärgert sich über beispielsweise 40 Minuten Werbepause beim Herrn der Ringe, Johannes Steidl von !food prognostiziert ein Umbenennen von “Digital Rights Management” zu “Digital Restrictions Management“, und im Blauen Blog liest sich von “Umschalter sind Verbrecher”. Ebenfalls widmen sich Der Spiegel und die Netzeitung dem Thema.
… nuja, Umschaltsperre, ok, aber ausschalten kann man doch noch, oder?
@Trios - Anscheinend soll die Umschaltsperre nicht ausschaltbar sein. Deshalb kamen mir diese Gedanken, wenn sich die Technologie vom HD-Recorder auf den normalen HDTV anwenden lässt.