Deutschland war in extatischer Manie: Die Vorratsdatenspeicherung sollte per Eilantrag verhindert werden. Doch daraus wird vorerst nichts. Wie das Lawblog laut einem Artikel der TAZ berichtet, hängt das gesamte Verfahren an den Zuständigkeiten der jeweiligen Senate des Bundesverfassungsgerichts fest. Soviel zu Demokratie und der damit verknüpften Demokratieverhinderung… und wer noch Informationen insgeheim schreibt, Gespräche aufzeichnet oder elegant mithört wird mit einer Blogstrafe nicht unter zwei Einträgen bestraft.
Themen: Rechtliches. 16.01.2008, 17:27
Stichwörter: Datenschutz, Gesetz, Recht, Verfassung, Vorratsdatenspeicherung
2 Antworten zu “Vorratsdatenspeicherung bleibt vorerst bestehen”
- 1 Pingback on Jan 17th, 2008 at 08:03
Wo kommen wir denn da hin wenn Jeder Emails schreiben kann ohne, dass die staatlichen Antiterrororgane davon erfahren!? Schliesslich könnte ja jeder von uns ein Terrorist sein!
Im übrigen bin ich dafür, dass auch die (physiche) Post überwacht wird! Sonst könnten die Terroristen ja auf Briefe und Postkarten ausweichen. Das darf es nicht geben (Was? Grundgesetz? Was ist das?).
In der Liebe und im Wahlkampf ist alles erlaubt, umso mehr gilt das für den Kampf gegen den Terror!