Auch ich werde zu fortschreitender Stunde auf boulevardistischen Nachrichtenseiten wie dem Kölner Express bei bestimmten Inhalten aufmerksam: Die iPhone-Besitzer sollen über kurz oder lang der GEZ den “Basistarif” in Höhe von 5,76 Euro monatlich abtreten.
Ok, die Meldung ist ein Kandidat für die Titelstory. Aber warum und wieso die GEZ glaubt, dass das iPhone sie zur Eintreibung der Rundfunkgebühren legitimisiert, ist recht platt formuliert. Das iPhone ist ein neuartiges Empfangsgerät, mit dem auch Radio- und TV-Inhalte bezogen werden können. Hurra! Die Medien gehen mit der Zeit, die alten Medien straucheln, und was über Jahrzehnte hinweg als perfektes Medium trotz 25 Jahren Privatfernsehen galt, kommt immer stärker in die Bredoullie.
Nun, ich wünsche allen stolzen Besitzern des iPhone nur eines: Viel Spaß! Aber wer sich ein iPhone auch leisten kann, dem sollten die GEZ-Gebühren ziemlich egal sein können. Immerhin ist jeder, der einen Rechner als neuartiges Empfangsgerät angemeldet hat oder die berühmten old-school Geräte (”Radio” und “Fernsehen”) bei der GEZ registriert hat, schon auf der sicheren Seite. Aber ein wenig Wirbel schadet ja nie.
Meine Ehefrau und mich wundert nun nur noch, ob man für einen iPod-Touch demnächst auch GEZ-Gebühren bezahlen muss. Es wird langsam aber sicher Zeit, das gesamte System der Rundfunkgebühr zu überdenken. Lieber eine pauschale Pro-Kopf-Steuer oder mit hohen staatlichen und journalistischen Auflagen die Sender privatisieren - ein paar Leute bei der GEZ entlassen, die Gebühreneintreiber und -überprüfer ebenfalls, und schon hat man eine schöne, neue, schlanke Sendergruppe erschaffen. ARD 2.0, ZDF 2.0 - mit dem iPhone flimmern. What’s next? :)
Der Preis für die Lächerlichkeit des Tages geht meiner Meinung nach an die GEZ für die Abmahnung gegen akademie.de wegen einiger Begriffe mit den drei Buchstaben “GEZ”, die durch folgende Begriffe ersetzt werden sollen:
GEZ-Gebühren = gesetzliche Rundfunkgebühren
GEZ für PC zahlen = gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
GEZ-frei = von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
GEZ-Gebührenpflicht = gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht
Generelle Regel: Die deutsche Sprache entwickelt sich selbst, da kann kein Anwalt etwas machen, wenn neue Wortschöpfungen im Umgangston der Bevölkerung kursieren. Und wenn man selbst “GEZ-Gebühr” auf der eigenen Homepage schreibt, gebe ich Robert recht - dann bitte sich selbstabmahnen und an der Theke abstempeln lassen.
So schauts aus in Deutschland - bei Sprblck gefunden: Die GEZ schert sich einen Scheiß darum, was mit Menschen mit weniger starken Einkommensverhältnissen geschieht und geht anscheinend sogar über Leichen (wenn man eine schwere Krankheit mit ihren Folgen entsprechend ausmalen würde):
[Die GEZ] beantragt trotz regelmäßiger ratenzahlung die zwangsvollstreckung und das zu einem zeitpunkt, an dem die studentin schwer erkrankt ist und versetzt ihr dadurch auch psychisch einen schweren schlag.
Psychoterror der feinsten Sorte - made easy ala Staatsvertrag. Im Rundfunkstaatsvertrag § 6, der zur Zeit der jeweiligen Antragsstellungen aktuell war, steht ein dabei unglaublich wichtiger Passus:
(3) Unbeschadet der Gebührenbefreiung nach Absatz 1 kann die Rundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreien.
Wahrscheinlich wird einfach nur durchgegangen wer die Gebühren bezahlt hat und wer nicht - dann ist Schluss mit lustig. Sehen wir es doch einmal so - wenn die gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunksender sich nicht mehr durch fingierte Gebühren finanzieren, sondern sich auf Play on Demand (“Listen on Demand” oder “Video on Demand”) konzentrieren, wird ihre treue Nutzerschaft dazu gezwungen, sich ein Freischalt-Box oder ein Abosystem zu jedwedem Preis einzukaufen. Doch das wird ja abgelehnt, weil die Angst besteht, sich selbst um die Millionen zu bringen.
Ein Wetterreporter braucht dazu nicht an die See zu fahren, nur um zu zeigen, dass es in der Liveaufnahme stürmt. Jan Ulrich muss nicht mit entsprechenden Gagen gesponsert werden, nur damit er seinen Senf zu irgendwelchen Experten-Themen abgibt - ist eh kein Reporter. Gelder für Anträge, Bescheide und sonstige Erlasse können noch viel sinnvoller eingesetzt werden. Selbige Bescheide sind zumeist ohne rechtliche Begründung und nur auf Berufung einer Androhung von Maßnahmen durchgesetzt. Und wilde Skandale sollten für keinen Mitarbeiter der GEZ drin sein, oder? Schöner Verein… zum Glück ist das ja hier kein journalistischer Text.
Dieses Highend Mobiltelefon ist bestimmt für jeden ein Leckerbissen: Der Nokia N92 Multimedia-Computer. Schauen wir uns doch die offiziellen Angaben ein wenig genauer an:
- Unterstützung für DVB-H zum mobilen Fernsehen
- Umfangreiche TV-Funktionen: TV-Sendungen betrachten (bis zu vier Stunden), Sendungen aufzeichnen, Interaktion mit bestimmten TV-Sendern, 30-Sekunden-Wiederholungsfunktion
- 2,8-Zoll blendfreies QVGA-Display mit 16,7 Millionen Farben
- Electronic Service Guide (ESG) bietet Informationen zu verfügbaren TV-Sendern, -Programmen und -Diensten
- Integrierte 2-Megapixel-Kamera
- Neuer Nokia Internet-Browser mit Mini-Map-Funktion zur halbtransparenten Darstellung einer verkleinerten Gesamtansicht von Internetseiten
- Nokia XpressMusic-Musiklösung
- Integrierte Stereo-Lautsprecher
- Bis zu 2 GByte große Speicherkarte mit Platz für bis zu 1.500 Musikstücke
- Umfassende Verbindungsmöglichkeiten: WLAN, Bluetooth Funktechnik, Infrarot
- USB 2.0-Schnittstelle für Verbindungen über den Pop-Port™-Anschluss
Das Gerät ist heiß und würde jeglichen TV Konsum von jedweder Lokalität garantieren - sofern die Netze verfügbar sind. Doch eines ist für uns in Deutschland nicht verfügbar - das Nokia N92 selbst: “Das Produkt ist derzeit in Deutschland nicht erhältlich.”
Ich vermute den Grund dieses Verfügbarkeitsmangels in den durch deutsche Regulierungsbestreben initiierten Masochismus unseres Medienkonsums. Man kann also auf den Grund nach dem klassischen Abzählen von weniger als zehn Fingern kommen, wenn man nur die aktuelle GEZ Problematik dagegen hält.