GEZ = Erregung von öffentlichem Ärgernis

So schauts aus in Deutschland - bei Sprblck gefunden: Die GEZ schert sich einen Scheiß darum, was mit Menschen mit weniger starken Einkommensverhältnissen geschieht und geht anscheinend sogar über Leichen (wenn man eine schwere Krankheit mit ihren Folgen entsprechend ausmalen würde):

[Die GEZ] beantragt trotz regelmäßiger ratenzahlung die zwangsvollstreckung und das zu einem zeitpunkt, an dem die studentin schwer erkrankt ist und versetzt ihr dadurch auch psychisch einen schweren schlag.

Psychoterror der feinsten Sorte - made easy ala Staatsvertrag. Im Rundfunkstaatsvertrag § 6, der zur Zeit der jeweiligen Antragsstellungen aktuell war, steht ein dabei unglaublich wichtiger Passus:

(3) Unbeschadet der Gebührenbefreiung nach Absatz 1 kann die Rundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreien.

Wahrscheinlich wird einfach nur durchgegangen wer die Gebühren bezahlt hat und wer nicht - dann ist Schluss mit lustig. Sehen wir es doch einmal so - wenn die gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunksender sich nicht mehr durch fingierte Gebühren finanzieren, sondern sich auf Play on Demand (“Listen on Demand” oder “Video on Demand”) konzentrieren, wird ihre treue Nutzerschaft dazu gezwungen, sich ein Freischalt-Box oder ein Abosystem zu jedwedem Preis einzukaufen. Doch das wird ja abgelehnt, weil die Angst besteht, sich selbst um die Millionen zu bringen.

Ein Wetterreporter braucht dazu nicht an die See zu fahren, nur um zu zeigen, dass es in der Liveaufnahme stürmt. Jan Ulrich muss nicht mit entsprechenden Gagen gesponsert werden, nur damit er seinen Senf zu irgendwelchen Experten-Themen abgibt - ist eh kein Reporter. Gelder für Anträge, Bescheide und sonstige Erlasse können noch viel sinnvoller eingesetzt werden. Selbige Bescheide sind zumeist ohne rechtliche Begründung und nur auf Berufung einer Androhung von Maßnahmen durchgesetzt. Und wilde Skandale sollten für keinen Mitarbeiter der GEZ drin sein, oder? Schöner Verein… zum Glück ist das ja hier kein journalistischer Text.

2 Kommentare zu “GEZ = Erregung von öffentlichem Ärgernis”


  1. 1 Kiki 20. Mrz 2007 um 13:31

    Was ich mich schon länger leise bei diesem Laden frage: Warum traut sich da eigentlich kein Anwalt ran?

  2. 2 Mike Schnoor 20. Mrz 2007 um 14:02

    Wüßte ich auch gerne. Es gibt nur ein Urteil bisher, was sich auf den Härtefall bezieht - glaube ich.

Einen Kommentar schreiben







Subscribe to Bloglines

© Copyright 1997-2007 by Mike Schnoor. All rights reserved. Telagon Sichelputzer is powered by WordPress: RSS Beiträge und RSS Kommentare
Über uns | Archiv | Kontakt | Plugins | Anmelden | Datenschutz | Impressum