Sperrfrist auch für Blogger?
Soeben erhielt ich wieder eine der vielen Pressemitteilungen via ots und fragte mich dabei, ob die sogenannte “Sperrfrist” auch für die Betreiber eines Weblogs gilt? In der Wikipedia liest sich dazu, dass die Sperrfrist seit der Novellierung der Richtlinien des Deutschen Presserates vom 21. November 2006 nicht mehr bindend ist. Doch Blogger sind bis auf einige gute Ausnahmen ja keine Journalisten…
Ich möchte daher auch offen und ehrlich fragen: Weiß ein Leser eventuell dazu genaueres, ob Blog Autoren eine Sperrfrist zu (be)achten haben? Oder gibt es entsprechende Vorlagen bzw. Verhaltensregeln dazu? Nicht, dass ich eine Sperrfrist brechen möchte… es sind meistens ja sowieso nur Börsennachrichten oder bei entsprechenden Anlässen und Verleihungen vergebene Vorabinformationen von Sperrfristen betroffen.
(via treo bahnhof mannheim) die idee ist, dass man keine infos mehr zugeschickt kriegen wird wenn man “plaudert”. wie das bei verteilern wie ots genau realisierbar ist… zudem macht man sich bei “kollegen” unbeiebt. kurz: nix jura, eher ethik. jura ist eh oede :) = ethik fuer leute die gern regeln nachlesen
afaik ist das schon immer nur ein “Gentleman’s Agreement” gewesen, steht so ja mehr oder weniger auch in der Wikipedia. Wer sich nicht dran hält, läuft eben Gefahr, beim nächsten Mal vom verärgerten Urheber gar keine Info mehr zu bekommen. Das dürfte aber wohl auch schon alles sein, was da an Sanktionen droht.
Wenn die Sperrfrist vorher für alle Veröffentlichungen galt (auf freiwilliger Basis), dann auch für Blogs.
Da die Sperrfrist aber eh nicht mehr bindend ist (noch nicht mal für “echte” Journalisten), steht Deiner Veröffentlichung doch nichts mehr im Wege… :-)
Das dachte ich mir - gut! Und nein, ich wollte im Moment nichts direkt veröffentlichen… ;)
Und natürlich geht es hier um Ethik. Wie kamst Du blos auf die komplexe Welt der Jura, Oliver?
keine ahnung. aber was sonst würdest du mit ‘gelten’ meinen? (bzw. das war meine erste assoziation)mag an mir gelegen haben ;)
Auszug aus der Synopse des Pressekodex des Deutschen Presserates:
“Sperrfristen, bis zu deren Ablauf die Veröffentlichung bestimmter Nachrichten aufgeschoben werden soll, sind nur dann vertretbar, wenn sie einer sachgemäßen und sorgfältigen Berichterstattung dienen. Sie unterliegen grundsätzlich der freien Vereinbarung zwischen Informanten und Medien. Sperrfristen sind nur dann einzuhalten, wenn es dafür einen sachlich gerechtfertigten Grund gibt, wie zum Beispiel beim Text einer noch nicht gehaltenen Rede, beim vorzeitig ausgegebenen Geschäftsbericht einer Firma oder bei Informationen über ein noch nicht eingetretenes Ereignis (Versammlungen, Beschlüsse, Ehrungen u.a.). Werbezwecke sind kein sachlicher Grund für Sperrfristen.”
Unangenehm wird es, wenn z. B. Sperrfristen nicht beachtet werden, die mit einer erkauften Vorveröffentlichung in Verbindung stehen. Kann zivilrechtliche Schadenersatzleistungen nach sich ziehen.
Beispiel: ein Verlag erwirbt Exklusiv-Veröffentlichungsrechte, verkauft an dich Nachfolgerechte mit Sperrfrist und du veröffentlichst das vorher… ;-)
Sperrfristen bei ots sind Blödsinn. (Ich war ja lange bei ots, da haben wir oft mit Kunden drüber diskutiert.) Denn wenn es jenseits des nachrichtentickers raus geht, steht es auf gefühlten 200 Websites und damit ist es nicht mehr innerhalb eines Zirkels.
Die Idee ist ja, dass es eine Vorabinfo ist, damit die Kollegen was vorbereiten können.
Wenn über ots eine Sperrfristmeldung so verbreitet, dass es im Presseportal und per E-Mail und RSS vor Ende der Sperrfrist ist, hat - sorry - keine Ahnung. Also ist ein daran halten dann auch nicht sinnvoll. Würde auch kein Journalist tun, denn der wieß ja auch, dass die Meldung schon jeder hat….
@QD - Schon wahr, und deswegen kommen rein subjektiv gesehen nach meinem Erachten sehr wenige Sperrfristen-Meldungen auch in den Druck. Zumindest bei dem was ich täglich überfliegen kann und darf sehe ich sehr selten die Sperrfristen-Meldungen des Vortages… ;)
@Wolfgang - Danke für den Kommentar, Wolfgang. Das ist wirklich das Sahnehäubchen auf allem… ;)
Das Wort “Sperrfrist” mit ots ist auch wirklich lächerlich. Einmal raus und jeder hat es. Oder niemand greift das Thema auf, weil jeder befürchtet, dass es schon verbrannte Erde ist.
[...] Gleichzeitig mit der Ankündigung der Beteiligung erprobt sich Sevenload an neuen Wegen für Vorabinformationen, wie es bisher nur von Jens Kunath bekannt war. Mike Schnoor schickte ausgewählten Bloggern eine Vorabinformation plus Sperrfrist. Mike, der bis vor kurzem nicht wusste, wie man eine Sperrfrist handhabt. [...]
[...] Im Zeitalter des Internets wurden diese Sperrfristen, dank frei einsehbarer Presseportale, natürlich zum größten Teil völlig ad absurdum geführt. Es gab einige Fälle, die solche Sperrfristen enthielten. Natürlich absoluter Humbug, denn mit dem Zeitpunkt der Publikation im Netz wurde diese Vereinbarung ja gleichzeitig schon gebrochen. Daher entschloss sich wohl auch der deutsche Presserat am 21. November 2006 die Richtlinie “2.5 Sperrfrist” völlig aus dem deutschen Pressekodex mit folgender kurzen und knappen Begründung zu entfernen: Alte Regelung zu Sperrfristen gestrichen da überholt. Redaktionen entscheiden nach freiem Ermessen. [...]
[...] ich schon sehr amüsant, aber über das Thema einer Sperrfrist bei ots konnten wir uns ja bekanntlich schon beschäftigen… naja, immerhin findet Handball eine größere Akzeptanz [...]
[...] sah ich es ähnlich wie auch Thomas Gigold. Schon seit fast zwei Jahren existieren für Journalisten die [...]