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Telagon Sichelputzer
Public Relations, Recht:

Kein Interview

Eine der wohl traditionellsten Formen der pressetechnischen Darstellung von Meinungen und Informationen wird scheinbar demjenigen zum Verhängnis, der das zitierte Wort des Interviewpartners veröffentlicht. Da kann man sich bei kontroversen Äußerungen doch gleich den Maulkorb geben und die Pressefreiheit hinrichten. Aus dem Urteil folgert sich das Ende des Interviews, da es “für das Eingreifen einer Verbreiterhaftung bei der Veröffentlichung eines Interviews nicht erforderlich ist, dass der Verbreiter sich die Formulierungen zu eigen macht. Vielmehr ist eine Distanzierung erforderlich, damit ein Entfallen der Verbreiterhaftung in Betracht kommt.

Disclaimer auf jedem Artikel mit Interviewpartner. Ich befürchte die feste Trennung zwischen Redaktion, Anzeigen und Interviews. Oder ein staatlicher Zensor wird die Zitate auf Richtigkeit prüfen. Immerhin wäre hier die Redaktion nicht so stark in der Verantwortung, aber wenn ein staatliches Organ die Interviews prüft, brauchen die einige Jahre bis zur Freigabe. Bald wird es ein Interviewwochenblatt geben, in dem nur Interviews und später willkürlich aneinander gefügte Zitate zu lesen sind. Hiermit distanzieren wir uns als Zeitung von allen hier gedruckten Inhalten. Lieber Leser, sie werden damit kräftig verarscht.

Blogkultur:

UPDATE: Zahnbürsten-Wanze vs. ARG - Code N

Bestimmt ist die Wanze nicht im Handy, sondern in der Zahnbürste… oder anders gesagt: Bisher nix neues, bis auf die mysteriöse Webseite und das Buch zum Carepaket für Blogger… :)

Update: Wie meine Frau zu berichten weiß, hat heute jemand das Telefon 1x mit Rufnummerunterdrückung klingeln lassen. Geheim! Psst. Stalker?

Update: Wie Frank zu berichten weiß, kann man meinen Namen in den mysteriösen Faxen nicht richtig schreiben. Aber ich bin “Code N”. :(

Politik, Recht:

Achtung! Das Paket 16 ist da!

Der Schutz unserer Persönlichkeit und unserer Identität sollte das oberste Ziel von uns allen sein. Wer unachtsam mit seinen Daten im Internet umgeht, wird innerhalb kürzester Zeit bei Google auftauchen. Auch ich bin bei Google mit unterschiedlichen Seiten und Profilen zu finden - doch dabei ist das gar nicht so kritisch, denn ich versuche immer das im Internet zu hinterlassen, was ich dort bewusst zeigen möchte. Anders schaut es in unserem Alltag aus. Der Staat möchte uns überwachen - sowohl digital im Internet, über Vorratsdatenspeicherung und sonstige Gesetzesbeschlüsse, die nahezu die Verfassung sprengen, als auch analog mit unseren eindeutigen biometrischen Merkmalen. Der Fingerabdruck, der genetische Code in Speichel oder Hautresten sowie unsere Stimme können gegen uns verwendet werden.

Viele deutsche Blogger haben Post bekommen. Auch ich habe ein Päckchen mit der Nummer 16 erhalten. Der Inhalt ist das Motorola F3, eine Zahnbürste, ein Rasierer und eine Karte mit einem leeren Logo. Da macht man sich schon Gedanken, wenn der Absender anonym etwas über DPD verschickt. Ist das jetzt ein wenig Viral Marketing oder der Versuch in die Blogger Presse zu kommen? Ich ahne, es steckt mehr dahinter. Ein viraler Aufruf zum Protest?

Wer es darauf anlegt, kann meine biometrischen Spuren in Köln Ehrenfeld suchen. Es ist dank der Impressumspflicht keine Schwierigkeit mehr, meinen privaten Wohnsitz zu ermitteln. Ebenfalls kann man meinen Arbeitgeber finden und versuchen auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz meine genetischen Fingerabdrücke aufzulesen. Der Staat kann dies kurzerhand in Szene setzen, aber eigentlich auch jeder von euch da draußen. Was dann passiert möchte ich mir gar nicht ausmalen… Überwachung und Kontrolle sind die Begriffe, mit denen man wieder einmal beweisen kann, dass Politiker, die Rechtsprechung und die Exekutive einfach Hand in Hand ineinander greifen und sich unterstützen - obwohl das Volk nicht dafür stimmt. Schöne Welt in der wir leben.

Public Relations, Recht:

Kiffer-Fotos für die Behörden

Langes Interview, prägnanter Inhalt, pressetechnisch abgewatscht - das aktuelle Interview “Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen Daten jetzt herausgeben” vom StudiVZ Geschäftsführer Marcus Riecke auf Spiegel Online hatte ursprünglich eine andere Überschrift, die sogar mit einer Eil-Pressemeldung korregiert wurde. Dank Google’s Cache und diversen anderen Nachrichtenaggregatoren kann man unabhängig vom Inhalt eines Interviews bzw. des Artikels folgendes finden:

“Gott sei Dank dürfen wir Kiffer-Fotos jetzt den Behörden geben”

Mir bleibt dabei die Spucke weg, die Kinnlade fällt runter und es tropft auf den Tisch. Ich finde es untragbar, dass dieses “VZ” sich die Profilbilder der Nutzer anschaut und scheinbar die Staatsanwaltschaft alarmiert, wenn auf einem der Fotos jemand kifft. Natürlich ist es nicht erstrebenswert, dass man Drogenkonsum unterstützt. Ich distanziere mich ausdrücklich davon, auch wenn ich mittlerweile einen neuen Wahlspruch für meine im Internet digitalisierten Profile verinnerlicht habe: “Sex, Drugs, Rock’n'Roll - oder anders gesagt: Meine Familie.”

Eine schöne Web 2.0 Welt ist es, wenn man vielleicht sogar bald von einem “VZ” beim Staat oder gar der Kirche angeschwärzt wird, nur weil man vielleicht mit einer anderen Frau / einem anderen Mann anstatt des richtigen Ehepartners auf einem Partyfoto zu sehen ist. Wo kommen wir denn da hin? Als Protestaktion schlage ich vor: Verbrennt oder zerschlagt die Kameras!

Politik, Recht:

Online-Durchsuchungen sind verfassungswidrig

Kein Bundes-Trojaner, keine Bespitzellung des einfachen Bürgers, kein Pauschalverdacht des einzelnen Individuums. Die wichtige Klausel zur Aushorchung und Ausforschung “informationstechnischer Systeme” im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt.

Damit wird unser Grundrecht bekräftigt und geschützt, das die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gewährleistet. Die Bestrebungen zur Überwachung unserer aller Kommunikation durch staatlicher Behörden findet vor dem höchsten deutschen Gericht kein Fürspruch. Wie das Bundesverfassungsgericht auf die Vorratsdatenspeicherung reagieren wird, lässt sich bereits in wenigen Tagen feststellen.

Blogkultur, Recht:

Auslandssitz für Blogger

Journalismus, Skandale, Communitybegehren, Anwälte, Abmahnungen - die Welt von heute schaut insbesondere für Informationsportale immer wieder schlecht aus, sobald man sich auch nur den kleinsten Ärger einhandelt. Wer in dem Fall der Publizierung sich viel Ärger ersparen möchte, setzt auf das Ausland um den deutschen Behörden und der Gesetzesgebung zu entgehen. Das kritische Nachrichtenportal Gulli wurde angeblich nach Österreich verkauft.

Auch Blogger haben es nicht leicht, wenn man an die jüngsten Abmahnfälle denkt. René wurde wegen eines Gesichtes abgemahnt und konnte sich einigen, Robert berichtet über das Treiben rund um Google Earth Screenshots sowie über das Vorgehen von StudiVZ gegen andere “VZ”-Wortschöpfungen- und sogar die Süddeutsche und das Fernsehen berichtet über diese Vorfälle. Wie soll das nur alles enden? Wo hört der gesunde Menschenverstand auf, wo setzt der gesetzmäßige Anspruch ein ohne die anderen beteiligten Parteien durch maßlose Geldforderungen zu vernichten?

Mir schwebt schon seit langem vor, einen zentralen Auslandssitz als Anlaufstelle für Blogger zu eröffnen. Ähnlich nach dem einstigen Modell des Spreeblick Verlags würden Blogger in ihren Angaben laut Impressum den Auslandssitz als ladefähige Adresse angeben. Dieser “Postkasten” wird zentral von einer vertrauenswürdigen Person verwaltet und bei Bedarf die entsprechenden Formalitäten regelt. Ob dieses rudimentär beschriebene Prozedere jedoch inhaltlich und insbesondere in Hinblick auf den Gesetzgeber greift, entscheiden die Gerichte und beraten die Anwälte… aber ich empfinde es dennoch als eine logische Maßnahme, um nicht von einem Kochbuchverwalter wegen eines Fotos verklagt zu werden.

Blogkultur, Recht:

Kochbuchabmahnung durch TV-Screenshot

Erst den Kopf in die Kamera halten und dann nicht dafür grade stehen wollen - das ist die Misere im Leben der Öffentlichkeit. Wer sich dafür entscheidet, hat in der Regel kein Mittel um einer Veröffentlichung des eigenen Gesichts im Sinne der Nachrichtenwertigkeit entgegen zu wirken. Einziges Mittel ist die Abmahnung.

Wie ärgerlich doch wirklich die Idealvorstellungen der meinungslosen Welt in den Augen von einzelnen Personen und ihren Anwälten sein kann, lässt sich anhand des jüngsten Abmahnvorfalls bei René vom Nerdcore Blog nachlesen. René soll anscheinend 3500 Euro für die Verwendung eines Screenshots des entsprechenden TV-Beitrages bezahlen. Ist das ZDF die ARD dabei nicht eigentlich auch in Pflicht zu nehmen, da das Programm dort ausgestrahlt wurde? Und muss das ZDF die ARD in dem Fall nicht die Abmahnung des Screenshots vorantreiben? Oder kümmert es das ZDF die ARD wenig? Traut sich die abmahnende Seite eventuell auch nicht selbst an das ZDF die ARD ran, sondern versucht auf anderen Wegen in die Schlagzeilen zu kommen? Ich kenne keine Antworten auf diese Fragen.

Recht:

Formular absenden und bezahlen

Angeregt durch diesen Beitrag beim Lawblog kam ich auf die Idee, mir die dort thematisierte Webseite anzuschauen. Ich bezweifle beim Lesen der hier zitierten Zeilen, dass die Datenerfassung und ein daraus resultierendes Vertragswerk in der Praxis überhaupt durchführbar ist. Insbesondere wenn verschiedene Menschen einen Internetanschluss nutzen, bringt eine Erfassung und damit dargestellte Proklamation der möglichen Folgen ohne konkrete Zustimmung zu dem damit implizierten Verkauf einer Dienstleistung rein gar nichts.

Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse xxx.xxx.xxx.xxx bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: xxx.xxx.xxx.xxx.xxxyyyzzz.de identifizierbar. Durch Betätigung des Button “Test starten” beauftrage ich be***e-te***n.de, für mich den Berufs-Wahl -Test bereitzustellen sowie eine Auswertung & Analyse zu erstellen sowie für das be***e-te***n.de-Gewinnspiel zu registrieren. be***e-te***n.de wertet Ihren Test in Echtzeit aus und stellt Ihnen Daten und Fakten rund um das Thema Berufs-Wahl zur Verfügung. Der einmalige Preis für die Teilnahme beträgt 59 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Na, zum Glück habe ich den Knopf nicht gedrückt und möchte auch niemanden dazu animieren unüberlegt zu handeln. Was aber macht man nur mit Büchereien oder Internet-Cafés, wenn man wahllos im Internet Formulare abschickt und diese zurück auf einen Internetanschluss geführt werden? Werden diese öffentlichen Einrichtungen und kleinen wirtschaftlichen Einheiten damit in den Ruin getrieben, wenn Heerscharen von unbekannten Nutzern im Internet-Café ein solches Formular mit unglaublich vielen (Falsch-)Angaben einfach absenden? Irgendwie tut mir z.B. Google ein wenig leid, wenn die hauseigenen Robots über digitale Formulare crawlen und schlimmstenfalls das entsprechende Formular durch das einfache Verfolgen eines Links oder einer Form-Action insgeheim “indiziert” absenden. :)

Recht:

Vorratsdatenspeicherung bleibt vorerst bestehen

Deutschland war in extatischer Manie: Die Vorratsdatenspeicherung sollte per Eilantrag verhindert werden. Doch daraus wird vorerst nichts. Wie das Lawblog laut einem Artikel der TAZ berichtet, hängt das gesamte Verfahren an den Zuständigkeiten der jeweiligen Senate des Bundesverfassungsgerichts fest. Soviel zu Demokratie und der damit verknüpften Demokratieverhinderung… und wer noch Informationen insgeheim schreibt, Gespräche aufzeichnet oder elegant mithört wird mit einer Blogstrafe nicht unter zwei Einträgen bestraft.

Blogkultur, Recht:

Brauchen Blogger eine neue Datenschutzerklärung?

Es ist ja mehr oder minder bekannt, dass Webseitenbetreiber und damit auch Blogger eine Aufklärungspflicht haben. Einerseits gibt das Impressum in der Regel schon die Identität von den Bloggern preis, die sich anstatt auf den richtigen Namen mit Pseudonymen zu erkennen geben. Andererseits ist auch eine Datenschutzerklärung für den Fall notwendig, dass der Blogbetreiber eigene automatisierte Zugriffsstatistiken für das geschätzte Blog erfasst und sich jemand davon in Kenntnis setzen möchte.

Was ich mich jetzt frage liegt darin begründet, dass wir alle -Bürger, Blogger oder auch nur die Leser des Blogs- seit dem 01. Januar 2008 durch die neue Gesetzeslage als potentielle Gefährder gelten: Bedarf die Tatsache der Vorratsdatenspeicherung eine Änderung in den jeweiligen Datenschutzerklärungen des einzelnen Webseitenbetreibers mit dem Hinweis darauf, dass es eigentlich scheiß egal ist, ob man etwas protokolliert oder nicht, weil jeder Besucher des Blogs aus der deutschen Rechtslage her pauschalisiert abgespeichert wird? Oder kann durch die Vorratsdatenspeicherung davon ausgegangen werden, dass eine fehlende oder nicht ausreichende Datenschutzerklärung kein Grund zur Abmahnung mehr birgt, weil die Zugriffsdaten auf seiten der Provider gespeichert werden und letztendlich im kriminalisierten Moment freigegeben werden?

Vielleicht kann einer der webaffinen Anwälte wie z.B. Udo Vetter, Henning Krieg, Arne Trautmann oder Thomas Klotz dazu etwas fundierter als meine Wenigkeit äußern?