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Unterliegen Twitter-Profile der Impressumspflicht?

Ein interessanter Aspekt, den Henning Krieg in seinem Blog aufwirft, ist sicherlicht die Tatsache, dass wir Deutsche eine besondere Gesetzgebung bezüglich unserer Präsenzen im Internet haben. Auch Twitter ist im Internet ein Dienst, den wir zur Publikation nutzen. Brauchen wir also für unsere Twitter-Profile jetzt ein Impressum?

Viele von uns sind bei Twitter mit Klarnamen bereits vertreten - im Profil, im Namen oder in der Biografie. Meist hat man auch eine URL zu einer Homepage oder einem Blog hinterlegt, wo wiederum ein meist ausführliches Impressum vorhanden ist. Herauszufinden, wer hinter einem sehr aktiven Twitter-Account steckt, ist meistens recht einfach. Wir lieben ja alle die Selbstbeweihräucherung unserer Online-Reputation, dass wir uns alle nur daran ergözen, wenn unser Name irgendwo auftaucht.

Aber trifft also die Impressumspflicht für Angebote in Deutschland auch bei Twitter zu, welches wiederum kein Angebot aus Deutschland ist und auch kein deutsches Interface besitzt? Warten wir also auf den zweiten Teil von Henning’s Artikel zu der Impressumspflicht bei Twitter. Dann sollte auch bei last.fm ein Impressum für meine Hörgewohnheiten sein, auf Facebook lasse ich Twitter sogar mit einfließen, bei meinem XING-Profil brauche ich auch ein Impressum, da nicht alle Informationen dieses geschäftlichen Profils für jeden öffentlich einsehbar sind.

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