Archiv für 'Rechtliches' Kategorie

Abmahnung in keinem Verhältnis zur Realität

Wegen der zufällig eingeblendeten Adsense Werbung wurde David Seffer abgemahnt. Der vielleicht unangebrachte Text zu einem Fettkiller-Angebot, welches unter Umständen sogar pauschal auf vielen anderen Millionen Webseiten, die Google AdSense einbinden, auftauchte, sorgte für die Abmahnung “Domainname entfernt” von einem Lebensmittelverein.

Abmahnung wegen einer Anzeige, für die man als Seitenbetreiber nichts kann. Man stimmt weder individuellen Anzeigen bei Google AdSense zu, noch kann man auf alle dargestellten Anzeigen sich überhaupt einen Überblick verschaffen (oder doch?). Ein weiterer Passus, der jegliche Werbung im Internet, im Fernsehen, im Radio, in Printanzeigen revolutionieren wird, ist besonders kernig:

“Auch sind Sie für die auf der Website abgedruckten Kundenaussagen verantwortlich. Wer Empfehlungen Dritter verwendet, macht sich die Aussage Dritter zu eigen.”

Diese Begründung ist an den Haaren herbei gezogen. Schlagen wir doch nur eine Zeitschrift auf und fragen uns ab sofort, warum sich die Herausgeber des Blattes verantwortlich für die Botschaft in den Anzeigen zeichnen? Ein gewisses Maß der Vorabkontrolle ist dort natürlich möglich, doch macht sich der Spiegel für die Aussagen eines Automobilherstellers verantwortlich, wenn er mit CO²-Emissionswerten für sein Fahrzeug wirbt? Insbesondere durch das Distanzieren von Fremdinhalten, aber auch durch das bestehende System von Werbetreibenden Unternehmen, der Zielgruppe der Rezipienten und letztendlich den Anbietern eines Mediums macht eine zu Eigennahme der werblichen Inhalte für keine der Parteien einen Sinn.

Das sind vielleicht auch nur die Leute, die sich auf das Internet stürzen und keine Ahnung von nichts haben. Insbesondere ist bei der Zahlungsaufforderung der Unterlassungserklärung ein formaler Fehler für einen Verein, denn für die Rechnung wurde sogar eine Mehrwertsteuer laut Aussage von David Seffer veranschlagt. Ab Montag wird man wohl mehr dazu hören, wenn sich David mit seinem Anwalt unterhalten hat. Ich bin schließlich kein anerkannter Rechtsexperte und kann mich von jedem Rat und jeder Belehrung nur distanzieren.

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Transparentes Netz im Selbstfindungskurs

Ach du scheiße! Ist es nicht ärgerlich, wenn ein Artikel oder eine größere Passage in einem rennomierten Blatt unter falschen Namen veröffentlicht wird? Profis reagieren darauf gelassen, weil man über jedes Thema reden und sich austauschen kann. In der Regel wird auf PR-technischer Ebene ein Barterdeal ausgehandelt, so dass man mit einem lobenswerten Artikel in einer der kommenden Ausgaben behandelt wird. Auf der direkten Ebene zwischen Journalisten geht es natürlich um das Prestige und den kollegialen Respekt untereinander, aber manchmal auch nur darum, dass der echte Autor mit Quellenangabe aufgezeigt wird.

Etwas zu diesem vielleicht fehlenden Respekt sieht man bei Peer Schrader, der meiner Meinung nach einen Vorgang des Artikelklaus amüsant, aber dazu auch wunderbar pointiert schildert. Ein Autor unter dem Pseudonym “Taipan” veröffentlicht fremde Artikel, dabei “Werben im Netzwerk” aus Peer’s Feder, in einem Online-PR-Portal:

Es gibt genug Beispiele, die belegen, dass Textklau eines der wesentlichen Prinzipien ist, auf denen seine Einträge bei Online-Artikel.de basieren (für “Werben im Netzwerk” muss er außerdem Zugriff aufs “Horizont”-Archiv für Abonnenten haben, weil der Text sonst nirgendwo erschien).

Den Text und viele weitere muss man definitiv kopiert haben. Traurig, aber wahrscheinlich wahr, ist die Tatsache, dass der Portalbetreiber mit der Autoren-ID “1″ eigenständig diese peinliche Nummer durchgezogen hat und vorerst versucht die Spuren im Netz zu verwischen. Genau aus solchen Gründen schätze ich die mannigfaltigen Möglichkeiten von Weblogs, dass sich insbesondere Journalisten außerhalb ihrer üblichen Medien vergleichsweise frei und detailiert zu einem Thema äußern können. Im Rahmen der Berichterstattung in einem Printtitel wäre das sicherlich nicht möglich gewesen. Das transparente Internet hilft hier wiederum bei der Recherche, denn heutzutage gibt es den gläsernen User - und wenn er etwas verbockt, sieht man das zum Glück sofort. Asche auf euer Haupt ihr Contentdiebe!

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Funktioniert unsere Macht der Blogs?

Seit mehreren Tagen häufen sich die Blogbeiträge zum Thema Burma (oder Birma bzw. Myanmar). Durch das ganz gewiss abscheuliche Vorgehen der Militärregierung wurde die Welt endlich aufmerksam auf das Töten, Morden und Abschlachten der aufständischen Bevölkerung. Menschenrechte sind weit unter Null angesetzt. Die Medienwelt horchte ebenfalls auf und seit der letzten Woche befindet sich ein großer Scheinwerferkegel aus der westlichen Welt über den 54 Millionen großen Land.

Deutschlands Blogger setzen auf die weltweite Initiative “Free Burma“, bei der es am kommenden Donnerstag, den 04. Oktober 2007, in zahlreichen Blogs schweigen soll oder zumindest ein “Free Burma” Artikel mit genau diesem Thema publiziert werden soll.

Das spannde an dem Thema neben dem wirklich scheußlichen Hintergrund ist jedoch die kleine Machtprobe, mit der sich die Blogger als aufstrebende meinungsbildende Gruppierung im politischen Selbstfokus der Welt behaupten wollen. Meines Wissens nach wird erstmalig ein globaler Aufschrei in den Blogs koordiniert (siehe), der neben dem zentralen Thema auch zentrale Inhalte wiedergibt. Wenn dies alles so funktioniert, wie es funktionieren soll, wird sich der eine oder andere “Berater” auf jeglicher politischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Ebene überlegen müssen, ob Weblogs einen “Impactfactor” haben oder wie bisher immer nur lapidar über Katzen, Stricken oder einige individuelle Themen berichten. Ich bin bei “Free Burma” auf meine Art dabei!

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Wo bleibt die Bürgerlobby?

Der Bundesrat stimmte am 21.09.2007 dem Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft zu. Durch dieses Gesetz wird das Urheberrecht aus der ersten Novelle von 2003 laut Gesetzgeber weiter an das digitale Zeitalter und die neuen technischen Möglichkeiten angepasst. So enthält das Gesetz auch entsprechende Neuerungen, von denen inbesondere die folgenden ausschlaggebend sind:

  • Erhalt der Privatkopie
  • Umgehung eines Kopierschutzes bleibt verboten
  • Pauschale Vergütung als Ausgleich für die Privatkopie
  • Einschränkungen für Wissenschaft und Forschung
  • Verträge über unbekannte Nutzungsarten sind jetzt zulässig

Das Bundesjustizministerium plant das Inkrafttreten sämtlicher Neuregelungen zum 01. Januar 2008. Doch mit diesem Gesetz kommen verstärkt die Filmschaffenden in die Bredoullie, zumal bei bestehenden Zweifeln die Rechte an allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten den eigentlichen Filmproduzenten zugesprochen werden. Die Urheber selbst haben jedoch kein Widerrufsrecht, während andere Medien sich auf dieses Recht stützen können.

Ich habe viele Sachen zu diesem neuen Gesetz gesehen, unter anderem auch einige international ausgelegte Berichte über staatliche Zensur. Letztendlich spiegelt das neue Urheberrechtsgesetz in meinen Augen nur eines wieder: Sehr gute Lobbyarbeit!

Gäbe es eine Bürgerlobby, die sich mit genügend finanzieller Unterstützung ähnlich den verschiedenen Vertretern mit rein wirtschaftlichen Interessen dem politischen Gerangel hingäbe, würden Gesetze wie dieses sicherlich anderweitig ausfallen. Aber ich bin ja kein Rechtsexperte und kann solch ein Thema nur oberflächlich und niemals beratend behandeln…

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Anwalt zu Haftstrafe verurteilt

Die Topmeldung für die IT-Szene liest sich bei heise.de: Anwalt Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt! Die ganze Story dazu werde ich hier nicht behandeln, verweise aber auf die Diskussion unterhalb des besagten Heise-Artikels.

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Blogger-Haftung und Landgerichte

Es geht um Themen, die die Welt beschäftigen. Haften Blogger? Wie sehen das gewisse Landgerichte? Darüber informiert Henning wieder einmal so gut, dass es sich nur noch lohnt, auf die Artikel zur Blogger-Haftung und zu den Landgerichten zu verlinken. Sowas auch - aber der PDF-Download als Direktlink Link zum Portal mit den PDF-Downloads sei mir noch gestattet. :)

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Schon gezahlt?

Der Preis für die Lächerlichkeit des Tages geht meiner Meinung nach an die GEZ für die Abmahnung gegen akademie.de wegen einiger Begriffe mit den drei Buchstaben “GEZ”, die durch folgende Begriffe ersetzt werden sollen:

GEZ-Gebühren = gesetzliche Rundfunkgebühren
GEZ für PC zahlen = gesetzliche Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte
GEZ-frei = von der gesetzlichen Rundfunkgebühr befreit
GEZ-Gebührenpflicht = gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht

Generelle Regel: Die deutsche Sprache entwickelt sich selbst, da kann kein Anwalt etwas machen, wenn neue Wortschöpfungen im Umgangston der Bevölkerung kursieren. Und wenn man selbst “GEZ-Gebühr” auf der eigenen Homepage schreibt, gebe ich Robert recht - dann bitte sich selbstabmahnen und an der Theke abstempeln lassen.

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wevent.com vs. wevent.org

Der jüngste Fall von Namensähnlichkeiten bzw. Identität der StartUps wevent.com und dem deutschen Original wevent.org schlagen neue Wellen. Das Team von wevent.org ruft zu einer alternativen Namensfindung auf, die Kommentare im entsprechenden Blogposting tendieren meiner Meinung nach zu einem: Bleibt dabei und gebt den anderen Saures.

Ich wäre auch nicht davon begeistert, dass jemand ein Domain kauft und dann meint, er hätte sie vorher registriert, bevor wevent.org am Start war. Ich erinnere mich noch genau daran, dass Dennis selbst sagte, er hätte die org-Variante gewählt, weil die Dot-Com Version bereits seit langer Zeit registriert war. Und seit langer Zeit ist nicht nur einige Monate rückwärts in 2007 gerechnet… aber naja, ich wäre dafür den deutschen Dienst zu behalten und einfach die US-Startupler dazu zu zwingen, dass sie sich von ihrem Namen verabschieden. Basta. :)

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Fellowweb bei Xing ausgesperrt?

Das Social Network Fellowweb nutzt scheinbar eine API bei XING um ihren Nutzern es zu ermöglichen, per Mausklick die bereits bei XING hinterlegten Datensätze einfach und bequem ins die Datenbestände von Fellowweb zu übertragen. Dafür dienen APIs in der Regel. Aber auch als Anbieter einer API habe ich immer das Recht dazu, den Zugriff auf diese Schnittstellen zu verwehren, wenn ich mit der Nutzung der Schnittstelle oder dem Datenaustausch nicht einverstanden bin.

In der E-Mail, die ich von Fellowweb erhalten habe, steht unter anderem, dass sich eine wichtige Grundsatzfrage stellt, ob ein Nutzer nicht frei über seine Daten verfügen sollte. Das kann ich jederzeit machen, indem ich die Daten eingebe, ändere oder lösche. Auch wenn ein Nutzer seine Daten von einem anderen Dienstleister in einen dritten Dienstleister importieren möchte, heißt das nicht, dass dies auch mit einer API erlaubt ist. Auch wenn XING ein Netzwerk für Geschäftskontakte ist und Fellowweb sich vielmehr als eine Art “Xing für Jugendliche” sieht, ist es meiner Meinung nach vollkommen legitim, dass XING über die API eigenständig entscheidet und Mitbewerber im Sinne eines Hausrechts aussperrt. Ich bin kein Rechtsanwalt und biete keine juristische Grundlage oder Empfehlung an. Dennoch halte ich es für wichtig, dass ich letztendlich selbst entscheide, ob ich mein Profil bzw. meine Profildaten einem anderen Dienst zugänglich mache. Wenn ich einen eigenen Account bei XING und Fellowweb habe, ist die Option diese Datenbestände zu synchronisieren ein Bonus - aber wenn man sich tagtäglich bei Social Networks anmeldet, trägt man doch in kürzester Zeit seine Daten ein, oder nicht?

Was ich äußerst spannend fände ist natürlich die Frage danach, ob ich bei der Nutzung dieser Funktionalitäten auch die Daten von anderen Kontakten ohne deren Einverständnis migrieren kann - das wäre ein Grund für mich, die Sperrung des Zugriffs einzuleiten. Dazu kann ich aber bei der derzeitigen Lage keine Aussage treffen…

Nachtrag: Zur eigenen Sicherheit empfehle ich jedoch folgendes. Egal wo man ist - sobald fremden Anwendungen das Passwort zu einem anderen Dienstleister (wie hier XING) abgefragt wird, sollte man diese zusätzlichen Dienste nicht nutzen. Ein individueller API Key oder eine Zertifizierung des jeweiligen Anbieters gewährt mehr Sicherheit - letztendlich sehe ich keine Authorisierung von XING für diesen Zusatznutzen. Logindaten sind hochgradig sensibles Gut - man sollte das eigene Passwort vielleicht auch lieber ändern, bevor bei nicht-zertifizierten Diensten die Crawler-Nutzung, wie Marco es unten im Kommentar beschreibt, angestoßen wird.

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Rechtsprechung Live

“Arschloch ist durchaus eine punktierte Meinung des Missfallens”, wurde vor einigen Minuten im Vortrag zu Haftung für User-Generated-Content aus dem Publikum erklärt. Eine spannende Thematik mit aktuellerem Bezug als je zuvor, die auf dem BarCampCologne2 immer wieder angesprochen wird.

In Punkto Anwälte wird hoffentlich entsprechend ein neues System aufgesetzt, was die Abmahnungen revolutioniert: “Die Kleinen werden schneller angeklagt - gegen die Größeren trauen sie sich nicht.”

Nunja, wer noch einen freien Platz im Live-Stream ergattert, kann schon jetzt reinzappen oder vielleicht ein wenig Geduld haben, bis die Aufzeichnung online ist. AGB-Sicherheit, Vorabprüfungen, Kontrolle, Moderation, Hausrecht - Bloggen oder der Betrieb eines Online-Portals für User-Generated-Content kann schon schwierig sein, da es viele Hürden zu meistern gilt.

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Mein Name ist Mike Schnoor und ich präsentiere dem frivolen Internetuser ein erstklassig privat geführtes Medienblog. Die Themen siedeln sich zentral in der Medienwelt an: Web 2.0, Weblogs, Video on Demand, TV, Radio, Print, Medien, Marketing und Kommunikation.

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