Jeder von uns Blog Autoren ist sich davon bewusst, dass man innerhalb seiner eigenen Berichterstattung vielerlei Dinge beachten muss. Die jüngsten Gesetzesänderungen bündeln den Blogger zu einem Quasi-Journalisten, und es gilt dabei umso mehr zu beachten als vorher. Nicht nur das Impressum, sondern auch eine Datenschutzerklärung ist notwendig.
Doch wie schaut es mit bezahlten oder gesponserten Inhalten aus, die man in seinem eigenen Blog veröffentlicht? Sofern es keiner mitbekommt, ist man ja im guten Glauben auf der richtigen Seite zu sein. Sobald es sich aber um eine öffentlich angekündigte Aktion handelt, sieht die Lage viel deutlicher aus - nämlich zu Ungunsten des Bloggers.
Laut einem Bericht des Fachmagazins iBusiness machen sich Blogger abmahnanfällig, sofern sie sich aktiv an einer Kampagne beteiligen - wie der von Medion angeregten Idee einen Banner auf dem Blog zu schalten.
Eine Abmahnung kann man nach Einschätzung von Arne Trautmann, seines Zeichens ein anderer “Lawblogger“, einer Abmahnung durch Mitbewerber und Konkurrenten am Beispiel Medion nur dann entgehen, wenn in diesem Fall der Beitrag zu Medion ausdrücklich als werblich gekennzeichnet ist. In Deutschland schaut soetwas immer wieder anders aus als in den USA. Dieser Beitrag hier ist jedenfalls keine Werbung für irgendwen…
Zum Datenschutz möchte ich folgenden Link rüberreichen:
http://www.telemedien-und-recht.de/#a10
Mal ganz ehrlich, wer Beiträge in seinem Blog verkauft und das nicht kenntlich macht gehört auch bestraft.
Allerdings wäre es wünschenswert wenn diese Schleichwerbung und Interessenvermischung in den klassischen Medien ebenso kritisch gesehen würde.